Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1. Preisangebote
Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Preise
Alle Preise gelten ab Produktionsbetrieb, ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung. Zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Leistungsumfang und Abwicklung
Auf fremdbezogene Leistungen, die über uns abgerechnet werden, berechnen wir Mehrkosten für Angebotseinholung, und -vergleich, Auftragsvergabe, Abwicklungsüberwachung und Zwischenfinanzierung. Auslagen für Kopien, Umschläge, Aufkleber und Porto werden gesondert berechnet. Reisekosten werden gesondert abgerechnet. Etwaige zum Angebotszeitpunkt nicht vorhersehbare Mehraufwendungen, die wegen Maßnahmen des Kunden oder durch Projekterweiterungen entstehen, werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu zählen beispielsweise erhöhter Organisationsaufwand aufgrund der Erweiterung des Teilnehmerkreises oder kundenseitig bedingte Änderungen von Projektplänen, Inhalten oder Terminen sowie das beauftragen zusätzlicher Dienstleistungen wie Präsentationen, Texte und Bilder sowie die Hinzunahme weitere Dienstleistungspartner.
4. Lieferungen
gelten ab Produktionsbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Bei Stonierung des Projekts werden die aufgelaufenen Aufwendungen abgerechnet.
5. Lieferzeit
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sontigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
7. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8. Zahlungsbedingungen
Nach Bereitstellung der Druckdaten erfolgt die Rechnungszustellung. Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
9.Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
10.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
11.Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme der Ware auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der geliefeten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
12.Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Originale, Manuskripte oder sonstigen Gegenstände versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Anderenfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
13. Erfüllung und Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Wiesbaden. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Preisangebote
Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Preise
Alle Preise gelten ab Produktionsbetrieb, ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung. Zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Leistungsumfang und Abwicklung
Auf fremdbezogene Leistungen, die über uns abgerechnet werden, berechnen wir Mehrkosten für Angebotseinholung, und -vergleich, Auftragsvergabe, Abwicklungsüberwachung und Zwischenfinanzierung. Auslagen für Kopien, Umschläge, Aufkleber und Porto werden gesondert berechnet. Reisekosten werden gesondert abgerechnet. Etwaige zum Angebotszeitpunkt nicht vorhersehbare Mehraufwendungen, die wegen Maßnahmen des Kunden oder durch Projekterweiterungen entstehen, werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu zählen beispielsweise erhöhter Organisationsaufwand aufgrund der Erweiterung des Teilnehmerkreises oder kundenseitig bedingte Änderungen von Projektplänen, Inhalten oder Terminen sowie das beauftragen zusätzlicher Dienstleistungen wie Präsentationen, Texte und Bilder sowie die Hinzunahme weitere Dienstleistungspartner.
4. Lieferungen
gelten ab Produktionsbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Bei Stonierung des Projekts werden die aufgelaufenen Aufwendungen abgerechnet.
5. Lieferzeit
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sontigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
7. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8. Zahlungsbedingungen
Nach Bereitstellung der Druckdaten erfolgt die Rechnungszustellung. Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
9.Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
10.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
11.Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme der Ware auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der geliefeten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
12.Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Originale, Manuskripte oder sonstigen Gegenstände versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Anderenfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
13. Erfüllung und Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Wiesbaden. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.